Leistungen und Kosten

Als Fachanwalt für Sozialrecht berate und vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere auf den folgenden Gebieten des Sozialrechts:

  • SGB II
    z. B. Ansprüche auf Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld
  • SGB III Arbeitsförderung
    z. B. Ansprüche auf Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
    z. B. Ansprüche auf Krankenbehandlung, Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitationsmaßnahmen, Beitrags- und Mitgliedschaftsrechte und -pflichten
  • SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
    Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen, Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes und Selbständigen-Pflichtversicherung.
  • SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
    Anerkennung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Rehabilitationsmaßnahmen, Ansprüche auf Heilbehandlung,  Verletztengeld, Verletztenrenten und Hinterbliebenenrenten
  • SGB IX Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
    Feststellung von Behinderungsgraden (Schwerbehinderteneigenschaft) und Gewährung von Merkzeichen für Nachteilsausgleiche
  • SGB XI Gesetzliche Pflegeversicherung
    Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Anerkennung von Pflegegraden und Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • SGB XII
    Ansprüche auf Sozialhilfe
  • Soziales Entschädigungsrecht nach BVG, OEG, SVG und ZDG
    Ansprüche auf Heilbehandlung, Beschädigtenrenten und Beschädigtenfürsorge bei Kriegsopfern, Opfern von Gewalttaten, Soldaten und Zivildienstleistenden

Kosten

Anwaltlicher Rat ist nicht teuer…

...sich nicht anwaltlich beraten lassen, kann dagegen teuer zu stehen kommen.

Im Falle einer Mandatsübernahme sind meine Leistungen einzeln nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG) abzurechnen. Damit die Vergütung von Anfang an transparent ist, werde ich vor einer Beratung oder Auftragsannahme die voraussichtlichen Kosten mitteilen. Damit sind Sie vor Überraschungen geschützt und wissen genau, “was auf Sie zukommt”.

Bei vielen Mandaten hat es sich als günstig erwiesen, Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Dabei wird ein fester Betrag vor Mandatsübernahme transparent vereinbart. Sie wissen dann von vornherein, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Sie haben die volle Kostenkontrolle und Klarheit von Anfang an.

Bei einer umfangreichen Mandatserteilung (etwa Widerspruchs- oder Klageverfahren) werde ich mir erlauben, einen angemessenen Vorschuss auf meine Tätigkeit in Rechnung zu stellen. Gerade im Sozialrecht wird die Hauptarbeit vor einer mündlichen Verhandlung erledigt.

Auskünfte via E-Mail oder Telefon bitte ich stets im Voraus zu zahlen; bei persönlichen Kurzberatungen bitte ich um sofortige Barzahlung.

Sollten Sie sich die Gebühren nicht auf einmal leisten können, biete ich eine Ratenzahlung an. 

Rechtsschutzversicherungen erstatten auch auf dem Gebiet des Sozialrechts Kosten eines Rechtsanwaltes und mögliche Gerichtskosten (etwa bei Gutachten nach § 109 SGG), in aller Regel in Höhe der gesetzlichen Vergütung. Bitte beachten Sie aber Ihre konkreten Vertragsbedingungen.

Es gibt Rechtsschutzversicherungen, bei denen sozialrechtliche Angelegenheiten nicht versichert sind, ferner häufig keine Kosten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erstattet werden (etwa bei einem Widerspruchsverfahren oder Prüfung von Rentenbescheiden).

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bitte ich im Falle einer Mandatsübernahme um Benennung Ihrer Versicherung und den erforderlichen Angaben.

Tipp
Gelegentlich erstatten Rechtsschutzversicherungen auch außergerichtliche Beratungsgespräche, wenn sich die Angelegenheit damit erledigt hat, oder zahlen aus Kulanzgründen eine Pauschale.

Rechtsanwalt Ralf Geckler - Fachanwalt für Sozialrecht • Deidesheimer Str. 9 • 67117 Limburgerhof • Tel: +49 (0)6236 / 4793600 • E-Mail: kanzlei@ra-geckler.de

© Rechtsanwalt Ralf Geckler. Alle Rechte vorbehalten. 

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